Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Auch in den Gebieten, die nicht durch einen öffentlichen Schmutz- oder Misch­was­ser­ka­nal erschlossen sind, organisieren wir die Abwasser­entsorgung.

Eine dauerhaft dezentrale Abwasserentsorgung erfordert den Neubau einer voll­bio­lo­gischen Kleinkläranlage oder die Nach­rüs­tung einer bestehenden Anlage mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe. In Aus­nah­me­fäl­len - z. B. bei sehr geringem Was­ser­ver­brauch oder als Übergangs­lösung – kommt eine ausreichend große abfluss­lose Sammelgrube in Betracht.

Gern beraten wir Sie kostenlos und herstellerunabhängig über die für Sie geeigneten Anlagenarten. Rufen Sie bitte einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

0351 822-3344
service@se-dresden.de

Für die Verbringung des gereinigten Abwassers (Ablauf einer Klein­klär­an­lage), welche in ein Ge­wäs­ser oder in das Grundwasser erfolgt, benötigen Sie eine wasserechtliche Erlaubnis. Diese Genehmigung erhalten Sie bei der Stadt Dresden, Untere Wasserbehörde, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden.
Antrag Wasserrechtliche Erlaubnis

Sollte der Ablauf Ihrer Anlage im Stadt­ge­biet in einen öffentlichen Regen­was­ser­ka­nal führen, benötigen Sie eine Genehmigung der geplan­ten Grund­stücks­ent­wäs­ser­­­ungs­an­lagen sowie deren Anschluss an die Kanalisation durch die Stadtentwässerung Dresden GmbH.
Antrag auf Genehmigung zur Herstellung, Anschluss/Veränderung oder Benutzung einer Grundstücksentwässerungsanlage

Dichtheitsprüfung
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen genutzte denzentrale Abwasseranlage dauerhaft dicht ist, insbesondere bei der Inbetriebnahme nach Neu- und Umbau. Für die Dichtheitsprüfung müssen Sie einen Sachkundigen zur Durch­führung beauftragen.
Hinweisblatt Dichtheitsprüfung an dezentralen Abwasseranlagen

Eigenkontrolle
Betreiberinnen und Betreiber müssen regel­mäßig prüfen, ob Ihre Ab­was­ser­an­lage ordnungsgemäß arbeitet, z. B.: Wurde Alarm ausgelöst? Staut Ab­was­ser zurück? usw. Für diese Tä­tigkei­ten sind kein Spezialwissen oder -werkzeug notwendig.

Wartung
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie nachweisen, dass Ihre Ab­was­ser-Ag­gre­gate regelmäßig gewartet werden. Weiterhin sind Abwasserproben zu analysieren. Hierfür ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb vorgeschrieben.

Nachweispflicht
Die Landeshauptstadt Dresden hat die Stadt­entwässerung Dresden GmbH beauftragt, zu überprüfen, inwieweit die Betreiberinnen und Betreiber den oben genannten Pflichten nachkommen.

Bei Fragen rufen Sie bitte einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Die Stadtentwässerung Dresden GmbH ist Ihr Service-Partner rund um das Thema "dezentrale Ab­was­ser­ent­sor­gung". Wir unter­stützen Sie dabei von Anfang an. Egal, ob Sie den für Sie optimalen Anlagentyp suchen, amtliche Genehmigungen einholen müssen oder einen kompetenten Partner für die Dichtheitsprüfung oder Wartung Ihrer vollbiologischen Klein­klär­anlage suchen.

Bedenken Sie: Die ordnungsgemäße Kontrolle und qualifizierte Wartung erhöhen die Betriebs- und Funk­tions­sicher­heit Ihrer vollbiologischen Klein­klär­anlage.

Die Stadtentwässerung Dresden GmbH verfügt über speziell geschultes War­tungs­per­sonal, das her­stel­ler­un­ab­hängig arbeitet und über fun­dier­tes Wissen verfügt.

Rufen Sie uns an: Das Team Dezentrale Abwasseranlagen berät Sie gern und macht Ihnen ein faires Angebot.

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Die sogenannte Abwasserentsorgung per Achse darf ausschließlich durch fachkundige Vertragspartner der Stadtentwässerung Dresden GmbH erfolgen. So sichern wir eine nachweisbare, regelmäßige und umwelt­gerechte Fäkalienabfuhr. Sie profitieren von einheitlichen Preisen in unserem Zuständig­keitsbereich. ► Übersicht Gebühren

Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Entleerung eine gültige Kundennummer der Stadtent­wässerung Dresden GmbH benötigen. Sollten Sie Neukunde sein, nutzen Sie bitte ► dieses Formular.

Hier finden Sie den Dienstleister für Ihren PLZ-Bereich:

Postleitzahlbereiche: 01067, 01069, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309
Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG
Sachsenwerkstraße 31, 01257 Dresden    
Tel.:  03521 733-849    
Fax.: 03521 733-789
E-Mail: info@ae-meissen.de
Auftragsannahme: 6:00 - 16:00 Uhr

Postleitzahlbereiche: 01097, 01099, 01108, 01109, 01127, 01129, 01139, 01324, 01326, 01328, 01465
Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Gröbern   
Radeburger Straße 65, 01689 Niederau
Tel.: 03578 3402-2420
E-Mail: dresden-grubenleerung-sachsen@nehlsen.com
Auftragsannahme: 6:00 - 16:00 Uhr 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Stimmen Sie Ihren Terminwunsch mindestens 14 Tage vorher mit der zuständigen Firma ab.
  • Bitte geben Sie dabei an: die Grubengröße, das Grubensystem, die Art und Lage der Grube sowie besondere Bedingungen (z. B. große Entfernung zum möglichen Standort des Ent­sorgungs­fahrzeuges, eingeschränkte Wende­möglichkeiten, Straßenbegrenzungen [Breite, zul. Gesamtgewicht], Brücken­höhen, Zufahrt über Nachbargrundstück)
  • Vereinbaren Sie spätestens dann einen Termin, wenn Ihre abflusslose Sammelgrube bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt ist.
  • Bitte schaffen Sie freien Zugang zu Ihren Anlagen. Denken Sie dabei bitte auch vor allem im Winter an die private Zufahrt zu Ihrem und auf Ihr Grundstück (vereiste Wege/Straßen).
  • Bitte prüfen Sie sorgfältig alle Angaben auf dem Leistungsschein, bevor Sie ihn unterzeichnen.

Seit 1.1.2018 gilt eine geänderte Heran­gehensweise für die Abrechnung der Abwasserentsorgung aus Parzellen in Kleingartenvereinen (KGV). Jeder KGV wird zukünftig als ein Kunde für die Abwasser­entsorgung aus Parzellen bei der Stadt­ent­wässerung Dresden GmbH (SEDD) geführt, vergleichbar mit den Versorgern in Dresden (Gas, Wasser, Strom).

Daraus ableitend ergeben sich folgende Änderungen:

  1. Eine Einzelentsorgung von Parzellen ist nicht mehr möglich (Havariefälle ausgenommen)
  2. Die Entsorgung des Inhaltes aus dezen­tralen Abwasseranlagen (DzA) wird als Sammelentsorgung zwischen dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen und dem KGV vereinbart.
  3. Einzelkunden (Parzellen) verlieren ab sofort ihre Kundennummer.
  4. Neukunden als einzelne Pächterin oder Pächter werden nicht mehr eingerichtet.
  5. Entfernungszuschläge (Schlauch bzw. Satellitenentsorgungen) werden so erhoben, wie sie tatsächlich anfallen (siehe § 3 Absatz 2 Abwasser­gebühren­satzung)
  6. Diese Sammelentsorgung wird durch die SEDD dem jeweiligen KGV in Rechnung gestellt.
  7. Die Rechnungslegung erfolgt aus­schließ­lich an den KGV-Vorsitzenden. Eine Aus­nahme bilden hierbei an Gast­stätten­betreiber verpachtete Vereinsheime. Die Gebührenbescheide werden weiterhin an den Pächter verteilt, wenn das bis dato der Fall war. Bei nicht eindeutig zuorden­baren Betreibern wird der Gebühren­bescheid ebenfalls an den Vereins­vor­sitzenden ergehen.
  8. Vereinsheime behalten ihre zugeordnete Kundennummer. KGV mit Vereinsheim besitzen somit zwei Kundennummern.
  9. Bei einer Entsorgung der Grube des Vereinsheims muss eine andere Kundennummer als bei der Parzellen­entsorgung genutzt werden.
  10. Für die Anmeldung einer Sammelentsorgung in einem KGV benötigt der jeweilige Entsorger eine gesonderte Anmeldung über ein Formblatt. Dieses Formblatt erhalten Sie bei Ihrem Entsorger oder dem Kundenservice der Stadtentwässerung Dresden GmbH.