Ab 1.1.2021 zahlen die Dresdner eine höhere Gebühr fürs Schmutzwasser. Das sieht die neue Satzung vor, die der Stadtrat Ende 2020 beschloss. Die Gebühren fürs Regenwasser bleiben unverändert und andere Sätze für die Entleerung von Kleinkläranlagen oder abflusslosten Gruben werden teilweise günstiger. Die Basis ist die Kalkulation der anfallenden Kosten für die Jahre 2021 bis 2025, erklärt Ralf Strothteicher.
Die Abwassergebühr: Jeder zahlt jährlich 4,80 Euro mehr
Die Schmutzwassergebühr von 1,81 Euro je Kubikmeter soll nach sechs Jahren ab 2021 um 16 Cent auf 1,97 Euro steigen. Das ist ein Anstieg von über acht Prozent. Im Durchschnitt verbraucht jeder Dresdner rund 30 Kubikmeter Wasser im Jahr, was sich bei der Gebühr fürs Abwasser widerspiegelt. „Damit gibt es im Durchschnitt pro Person und Jahr eine Mehrbelastung von 4,80 Euro", erläutert Strothteicher. Ein Haushalt mit zwei Personen zahlt 9,60 Euro und einer mit vier Personen 19,20 Euro jährlich mehr. Damit liege Dresden im Vergleich deutscher Abwassergebühren aber nach wie vor im Mittelfeld.
Die Kalkulation: Große Mengen verhindern starken Anstieg
Die Gebührenkalkulation ist von verschiedenen Faktoren abhängig. „Je mehr Abwasser eingeleitet wird, umso geringer sind die spezifischen Entsorgungskosten, wovon die Gebührenzahler profitieren", verweist er auf einen wesentlichen Punkt. Wegen großer Industrie-Ansiedlungen und des Bevölkerungswachstums sind die Abwassermengen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Waren es 2019 noch etwa 32,2 Millionen Kubikmeter, so werden es dieses Jahr schon rund 33 Millionen. Bis 2025 soll die Menge bis auf 33,6 Millionen Kubikmeter wachsen.
Die Gebührenkalkulation hängt von mehreren Faktoren ab. Einer davon ist das sogenannte Leistungsentgelt, das an die Stadtentwässerung Dresden Gmbh mit ihren rund 420 Mitarbeitern für die Entsorgung gezahlt werden muss. Dabei spielen unter anderem Tarifabschlüsse eine Rolle. Als weitere Faktoren verweist Strothteicher auf den Anstieg von Energie- und Baupreisen.
Der Kostentreiber: Entsorgung von Klärschlamm viel teurer
Drastisch schlagen auch die extrem gestiegenen Kosten für die Entsorgung des im Klärwerk anfallenden Klärschlamms zu Buche. Das sind immerhin 43.000 Tonnen jährlich. Durch die geänderte Düngemittel- und Abfallklärschlammverordnung gibt es seit 2017 erhebliche Einschnitte. Zuvor wurde der ganze Klärschlamm zur Düngung auf Felder verteilt oder im Landschaftsbau eingesetzt, so zur Rekultivierungen alter Tagebaue.
Doch Grundwasser ist bereits aufgrund der Gülle-Düngung in der Landwirtschaft stark mit Stickstoff belastet, weshalb auch viel weniger Klärschlamm mehr auf die Äcker darf. „Die Kosten für die Klärschlammentsorgung haben sich dadurch nahezu verdoppelt und werden weiter deutlich steigen", resümiert der Geschäftsführer. Sie sind bereits jetzt um mehr als eine Million Euro jährlich gestiegen.
Die Regenwassergebühr: Anreize fürs Versickern
Die Gebührenzahler profitieren in den kommenden fünf Jahren von Überschüssen bei der Regenwasser-Gebühr. Rund neun Millionen Euro werden dafür eingesetzt, damit sie weiter bei 1,56 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche bleibt. Die Stadtentwässerung schafft zudem verstärkte Anreize, das Regenwasser auf den Grundstücken zu versickern. „Aus ökologischer Sicht ist es sehr sinnvoll, es dort zu nutzen, wo es fällt", erklärt Strothteicher. Das sei gut für den ohnehin niedrigen Grundwasserstand und trage auch dazu bei, Überflutungen zu verhindern.
Als Möglichkeiten führt er begrünte Dächer oder Versickerungsanlagen an. „Je nach Wirksamkeit der Anlage können bis zu 90 Prozent der Niederschlagswassergebühr erlassen werden", sagt der Abwasserchef.
Die Spezial-Entsorgung: Teilweise geringere Gebühr
Für die wenigen Grundstücke, die nicht ans zentrale Abwassernetz angeschlossen sind, gibt es eine Gebühr für die Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die bisherige Gebühr für die Entsorgung von Fäkalschlamm von 22,69 Euro je Kubikmeter entfällt. Besitzer von Kleinkläranlagen zahlen damit die geringere Gebühr für die Schmutzwasser-Abfuhr. Sie wird aber von 16,09 auf 17,51 Euro je Kubikmeter steigen.
Ändern wird sich auch die Zusatzgebühr für Schlauchlängen, beispielsweise bei der Entsorgung aus Kleingärten, in denen die Zufahrt nicht möglich ist. Statt der bisherigen sechs Kategorien zwischen 10 und bis zu über 70 Metern wird es nur noch drei geben. Dadurch werden einige Betroffene bei dieser Zusatzgebühr profitieren, andere etwas mehr zahlen.