Fleißig, findig, fair: So kennen wir unsere Dresdnerinnen und Dresdner. Und so handeln wir selbst!
Wir unterstützen Gewerbetreibende und Bauausführende in unserer Stadt mit allen notwendigen Informationen und beraten Sie gern zu Entwässerungsfragen.
Wenn sie eine Bestandsauskunft zu den öffentlichen Abwasseranlagen, eine Stellungnahme zu ihrer Planung oder einen Schachtschein benötigen, dann senden sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular Stellungnahme Planung/Bau/Schachtschein an unseren Kundenservice. Bitte beachten sie, dass Stellungnahmen und Schachtscheine nur mit aussagekräftigen Planungsunterlagen einschließlich der Abbildung unserer Abwasseranlagen bearbeitet werden können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir ihnen unseren Anlagenbestand digital zur Verfügung stellen. Bitte nutzen sie auch dafür das Formular Bestandsauskunft inkl. digitale Leitungsauskunft. Bei der digitalen Ausgabe entstehen u. U. geringfügige Kosten für Sie.
Stellungnahme Planung/Bau/Schachtschein
Bestandsauskunft inklusive digitale Leitungsauskunft
Legende und Freizeichnungshinweise
Befristete Einleitungen können Schmutzwassereinleitungen aus Baustellencontainern, Baustelleneinrichtungen, Verkaufseinrichtungen oder Sanitäreinrichtungen von Märkten oder Veranstaltungen sein sowie Grundwasserhaltungen von Baugruben oder Wasser aus Erdwärmebohrungen.
Sollen diese Einleitungen über einen bestimmten Zeitraum in die Kanalisation eingeleitet werden, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag.
Antrag auf befristete Einleitung von Schmutzwasser
Antrag auf Einleitung von Grundwasser oder Ähnliches
In bestimmten Branchen und bei bestimmten betrieblichen Prozessen (z. B. im Bäckereihandwerk, in Wäschereien oder Autowaschanlagen) kann eine Teilmenge des bezogenen Frischwassers in den Produkten verbleiben oder bei den Fertigungs- und Dienstleistungsprozessen auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Der Nachweis der abzugsfähigen Wassermengen ist durch den Gebührenschuldner durch einen geeichten Unterzähler zu erbringen. In Ausnahmefällen, wenn der Einbau gesonderter Messeinrichtungen nicht möglich ist, werden Abzugsmengen branchenspezifisch pauschal ermittelt.
Industrielle und gewerbliche Abwässer dürfen nur dann in die Kanalisation eingeleitet werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen nicht gefährdet und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Für das Einleiten von industriellem oder gewerblichem Abwasser benötigen Sie deshalb eine Einleitgenehmigung, sowohl für einen Neuanschluss als auch für die Nutzungsänderung einer bereits bestehenden Einleitung.
Bitte beachten Sie, dass für die Einleitung bestimmter industrieller und gewerblicher Abwässer zudem eine wasserrechtliche Genehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden erforderlich ist. Falls Sie dazu Fragen haben, unterstützen und beraten wir Sie gern.