Wohin mit dem Abwasser?
Der Traum vom eigenen Heim wird wahr? Da gratulieren wir ganz herzlich. Und unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen. Das gleiche gilt für Sanierungsvorhaben und bei Änderung von Menge und Beschaffenheit des anfallenden Abwassers.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist eine gesicherte Entsorgungslösung für Schmutz- und Niederschlagswasser. Diese Aussage zur abwassertechnischen Erschließung ist die Vorstufe zum Grundstücksentwässerungsbescheid. Sie enthält grundsätzliche Angaben zu den Einleitmöglichkeiten und -bedingungen für Grundstücksentwässerungsanlagen und ist die Grundlage für konkrete Objektplanungen bzw. für Entscheidungen der Behörden. Diese Auskunft berechtigt Sie noch nicht zur Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage oder zum Einleiten von Abwasser. Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ist verantwortlich für Planung, Bau und Finanzierung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie des Anschlusskanals.
Planung
Nun können Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder im besonderen Fall eine dezentrale Entwässerungslösung planen. Vor der Bauausführung müssen Sie bei uns die Genehmigung der geplanten Grundstücksentwässerungsanlagen sowie deren Anschluss an die Kanalisation beantragen. Hier überprüfen wir, ob vorhandene Anschlusskanäle genutzt werden können sowie die Dimensionierung für Abwasservorbehandlungsanlagen und zur Regenwasserversickerung auf dem Grundstück.
Herstellung/Bau
Wenn die Herstellung eines neuen Anschlusskanals im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen ist, erhalten Sie mit der Genehmigung eine Liste mit Fachunternehmen, die für den Bau von Anschlusskanälen zugelassen sind. Eine von diesen zugelassenen Firmen ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn zu beauftragen. Die Genehmigung berechtigt Sie außerdem zur Errichtung der Entwässerungsanlage auf dem privaten Grundstück.
- Liste der zugelassenen Unternehmen zur Herstellung eines Anschlusskanals
- Liste der zugelassenen Unternehmen zur Sanierung eines Anschlusskanals
Einleitgenehmigung
Die fertig gestellte Grundstücksentwässerungsanlage und neu errichtete Anschlusskanäle sind auf Dichtheit zu prüfen. Für neu gebaute oder sanierte Anschlusskanäle müssen Sie eine Kanal-TV-Untersuchung beauftragen und vorlegen. Liegen die Prüfnachweise sowie die in der Genehmigung geforderten Unterlagen und Nachweise vor, dann melden Sie uns bitte zeitnah die Fertigstellung. Vor Ort wird die Entwässerungsanlage von uns besichtigt, die Einleitgenehmigung erteilt und die für die Gebührenabrechnung erforderlichen Wasserzählerstände werden erfasst. Bei der Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt die Ermittlung der gebührenrelevanten, befestigten Flächen.
Gern steht Ihnen unser Kundenservice für weitere Fragen zur Verfügung.