Wohin mit dem Abwasser?

Der Traum vom eigenen Heim wird wahr? Da gratulieren wir ganz herzlich. Und un­ter­stüt­zen Sie Schritt für Schritt beim An­schluss Ihres Grund­stücks an die öffent­lichen Ab­was­­ser­­­an­­la­gen. Das gleiche gilt für Sanie­rungs­­vorhaben und bei Änderung von Menge und Beschaf­fenheit des anfallenden Abwassers.

Voraus­setzung

Voraus­setzung für die Erteilung der Bau­geneh­migung ist eine gesicherte Entsor­gungs­lösung für Schmutz- und Nieder­­schlags­­wasser. Diese Aussage zur abwas­­sertech­n­ischen Erschließung ist die Vor­stufe zum Grund­­stücks­­entwäs­­serungs­­bescheid. Sie enthält grund­sätzliche Angaben zu den Einleit­­möglich­keiten und -bedingungen für Grund­­stücks­­ent­wäs­­serungs­­anlagen und ist die Grundlage für konkrete Ob­jekt­pla­n­ungen bzw. für Entschei­dungen der Be­hör­den. Diese Auskunft berechtigt Sie noch nicht zur Herstellung oder Änderung der Grund­stücks­ent­wäs­serungs­anlage oder zum Einleiten von Abwasser. Die Grund­stücks­eigen­tümerin oder der Grund­stücks­eigentümer ist verantwortlich für Planung, Bau und Finanzierung der Grund­stücks­ent­wäs­serungsanlage sowie des Anschluss­kanals.


Planung

Nun können Sie Ihre Grund­stücks­entwäs­serungs­anlage und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder im besonderen Fall eine dezentrale Entwäs­serungs­lösung planen. Vor der Bauaus­führung müssen Sie bei uns die Geneh­migung der geplanten Grund­stücks­entwäs­serungs­anlagen sowie deren Anschluss an die Kanalisation be­an­tra­gen. Hier überprüfen wir, ob vorhandene Anschluss­kanäle genutzt werden können sowie die Dimensionierung für Abwas­ser­vor­behand­lungs­anlagen und zur Regen­was­ser­ver­sicke­rung auf dem Grundstück.


Herstellung/Bau

Wenn die Herstellung eines neuen An­schluss­­kanals im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen ist, erhalten Sie mit der Ge­neh­mi­gung eine Liste mit Fach­un­ter­neh­men, die für den Bau von An­schluss­­ka­nä­len zu­ge­lassen sind. Eine von diesen zuge­lassenen Firmen ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn zu beauftragen. Die Genehmigung berechtigt Sie außerdem zur Errichtung der Entwässerungsanlage auf dem privaten Grundstück.


Einleitgenehmigung

Die fertig gestellte Grund­stücks­entwäs­serungs­anlage und neu errichtete An­schluss­­ka­nä­le sind auf Dichtheit zu prüfen. Für neu gebaute oder sanierte Anschluss­kanäle müssen Sie eine Kanal-TV-Un­ter­su­chung beauftragen und vorlegen. Liegen die Prüf­nachweise sowie die in der Ge­neh­mi­gung geforderten Unterlagen und Nach­weise vor, dann melden Sie uns bitte zeitnah die Fertigstellung. Vor Ort wird die Entwäs­serungsanlage von uns besich­tigt, die Einleitgenehmigung erteilt und die für die Gebührenabrechnung erforderlichen Wasser­zählerstände werden erfasst. Bei der Einleitung von Nieder­schlags­wasser in die öffentlichen Abwasser­anlagen erfolgt die Ermittlung der gebühren­relevanten, befestigten Flächen.

Gern steht Ihnen unser Kundenservice für weitere Fragen zur Verfügung.

0351 822-3344
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