Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Auch in den Gebieten, die nicht durch einen öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal erschlossen sind, organisieren wir die Abwasserentsorgung.
Eine dauerhaft dezentrale Abwasserentsorgung erfordert den Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder die Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe. In Ausnahmefällen - z. B. bei sehr geringem Wasserverbrauch oder als Übergangslösung – kommt eine ausreichend große abflusslose Sammelgrube in Betracht.
Gern beraten wir Sie kostenlos und herstellerunabhängig über die für Sie geeigneten Anlagenarten. Rufen Sie bitte einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Für die Verbringung des gereinigten Abwassers (Ablauf einer Kleinkläranlage), welche in ein Gewässer oder in das Grundwasser erfolgt, benötigen Sie eine wasserechtliche Erlaubnis. Diese Genehmigung erhalten Sie bei der Stadt Dresden, Untere Wasserbehörde, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden.
Antrag Wasserrechtliche Erlaubnis
Sollte der Ablauf Ihrer Anlage im Stadtgebiet in einen öffentlichen Regenwasserkanal führen, benötigen Sie eine Genehmigung der geplanten Grundstücksentwässerungsanlagen sowie deren Anschluss an die Kanalisation durch die Stadtentwässerung Dresden GmbH.
Antrag auf Genehmigung zur Herstellung, Anschluss/Veränderung oder Benutzung einer Grundstücksentwässerungsanlage
Dichtheitsprüfung
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen genutzte denzentrale Abwasseranlage dauerhaft dicht ist, insbesondere bei der Inbetriebnahme nach Neu- und Umbau. Für die Dichtheitsprüfung müssen Sie einen Sachkundigen zur Durchführung beauftragen.
Hinweisblatt Dichtheitsprüfung an dezentralen Abwasseranlagen
Eigenkontrolle
Betreiberinnen und Betreiber müssen regelmäßig prüfen, ob Ihre Abwasseranlage ordnungsgemäß arbeitet, z. B.: Wurde Alarm ausgelöst? Staut Abwasser zurück? usw. Für diese Tätigkeiten sind kein Spezialwissen oder -werkzeug notwendig.
Wartung
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie nachweisen, dass Ihre Abwasser-Aggregate regelmäßig gewartet werden. Weiterhin sind Abwasserproben zu analysieren. Hierfür ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachbetrieb vorgeschrieben.
Nachweispflicht
Die Landeshauptstadt Dresden hat die Stadtentwässerung Dresden GmbH beauftragt, zu überprüfen, inwieweit die Betreiberinnen und Betreiber den oben genannten Pflichten nachkommen.
Bei Fragen rufen Sie bitte einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Die Stadtentwässerung Dresden GmbH ist Ihr Service-Partner rund um das Thema "dezentrale Abwasserentsorgung". Wir unterstützen Sie dabei von Anfang an. Egal, ob Sie den für Sie optimalen Anlagentyp suchen, amtliche Genehmigungen einholen müssen oder einen kompetenten Partner für die Dichtheitsprüfung oder Wartung Ihrer vollbiologischen Kleinkläranlage suchen.
Bedenken Sie: Die ordnungsgemäße Kontrolle und qualifizierte Wartung erhöhen die Betriebs- und Funktionssicherheit Ihrer vollbiologischen Kleinkläranlage.
Die Stadtentwässerung Dresden GmbH verfügt über speziell geschultes Wartungspersonal, das herstellerunabhängig arbeitet und über fundiertes Wissen verfügt.
Rufen Sie uns an: Das Team Dezentrale Abwasseranlagen berät Sie gern und macht Ihnen ein faires Angebot.
Die sogenannte Abwasserentsorgung per Achse darf ausschließlich durch fachkundige Vertragspartner der Stadtentwässerung Dresden GmbH erfolgen. So sichern wir eine nachweisbare, regelmäßige und umweltgerechte Fäkalienabfuhr. Sie profitieren von einheitlichen Preisen in unserem Zuständigkeitsbereich. ► Übersicht Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Entleerung eine gültige Kundennummer der Stadtentwässerung Dresden GmbH benötigen. Sollten Sie Neukunde sein, nutzen Sie bitte ► dieses Formular.
Hier finden Sie den Dienstleister für Ihren PLZ-Bereich:
Postleitzahlbereiche: 01067, 01069, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309
Abfall- & Entsorgungsservice Meißen GmbH & Co. KG
Sachsenwerkstraße 31, 01257 Dresden
Tel.: 03521 733-849
Fax.: 03521 733-789
E-Mail: info@ae-meissen.de
Auftragsannahme: 6:00 - 16:00 Uhr
Postleitzahlbereiche: 01097, 01099, 01108, 01109, 01127, 01129, 01139, 01324, 01326, 01328, 01465
Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Gröbern
Radeburger Straße 65, 01689 Niederau
Tel.: 03578 3402-2420
E-Mail: dresden-grubenleerung-sachsen@nehlsen.com
Auftragsannahme: 6:00 - 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
- Stimmen Sie Ihren Terminwunsch mindestens 14 Tage vorher mit der zuständigen Firma ab.
- Bitte geben Sie dabei an: die Grubengröße, das Grubensystem, die Art und Lage der Grube sowie besondere Bedingungen (z. B. große Entfernung zum möglichen Standort des Entsorgungsfahrzeuges, eingeschränkte Wendemöglichkeiten, Straßenbegrenzungen [Breite, zul. Gesamtgewicht], Brückenhöhen, Zufahrt über Nachbargrundstück)
- Vereinbaren Sie spätestens dann einen Termin, wenn Ihre abflusslose Sammelgrube bis auf 50 cm unter Zulauf angefüllt ist.
- Bitte schaffen Sie freien Zugang zu Ihren Anlagen. Denken Sie dabei bitte auch vor allem im Winter an die private Zufahrt zu Ihrem und auf Ihr Grundstück (vereiste Wege/Straßen).
- Bitte prüfen Sie sorgfältig alle Angaben auf dem Leistungsschein, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Seit 1.1.2018 gilt eine geänderte Herangehensweise für die Abrechnung der Abwasserentsorgung aus Parzellen in Kleingartenvereinen (KGV). Jeder KGV wird zukünftig als ein Kunde für die Abwasserentsorgung aus Parzellen bei der Stadtentwässerung Dresden GmbH (SEDD) geführt, vergleichbar mit den Versorgern in Dresden (Gas, Wasser, Strom).
Daraus ableitend ergeben sich folgende Änderungen:
- Eine Einzelentsorgung von Parzellen ist nicht mehr möglich (Havariefälle ausgenommen)
- Die Entsorgung des Inhaltes aus dezentralen Abwasseranlagen (DzA) wird als Sammelentsorgung zwischen dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen und dem KGV vereinbart.
- Einzelkunden (Parzellen) verlieren ab sofort ihre Kundennummer.
- Neukunden als einzelne Pächterin oder Pächter werden nicht mehr eingerichtet.
- Entfernungszuschläge (Schlauch bzw. Satellitenentsorgungen) werden so erhoben, wie sie tatsächlich anfallen (siehe § 3 Absatz 2 Abwassergebührensatzung)
- Diese Sammelentsorgung wird durch die SEDD dem jeweiligen KGV in Rechnung gestellt.
- Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich an den KGV-Vorsitzenden. Eine Ausnahme bilden hierbei an Gaststättenbetreiber verpachtete Vereinsheime. Die Gebührenbescheide werden weiterhin an den Pächter verteilt, wenn das bis dato der Fall war. Bei nicht eindeutig zuordenbaren Betreibern wird der Gebührenbescheid ebenfalls an den Vereinsvorsitzenden ergehen.
- Vereinsheime behalten ihre zugeordnete Kundennummer. KGV mit Vereinsheim besitzen somit zwei Kundennummern.
- Bei einer Entsorgung der Grube des Vereinsheims muss eine andere Kundennummer als bei der Parzellenentsorgung genutzt werden.
- Für die Anmeldung einer Sammelentsorgung in einem KGV benötigt der jeweilige Entsorger eine gesonderte Anmeldung über ein Formblatt. Dieses Formblatt erhalten Sie bei Ihrem Entsorger oder dem Kundenservice der Stadtentwässerung Dresden GmbH.